Der Rat der Kreisstadt Bergheim hat am Montag, 13. Juli 2026, von 17:00 bis 17:57 Uhr im Rathaus getagt. Er hat die Einführung der Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen, die Eckdaten der neuen Grundschule an der Albrecht-Dürer-Allee festgelegt, NRW.Urban mit der Entwicklung einer Gewerbefläche in Paffendorf beauftragt und zusätzliches Geld für Schulprovisorien bewilligt. Außerdem hat er den Bebauungsplan „Glessener Mühlenhof“ als Satzung beschlossen.
WannMontag, 13.07.2026, 17:00 bis 17:57 Uhr
WoRaum 1.22, Rathaus Bergheim, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim
Die Sitzung hat wie geplant stattgefunden. Laut Niederschrift dauerte sie von 17:00 bis 17:57 Uhr, den Vorsitz führte Bürgermeister Volker Mießeler. Auf den öffentlichen Teil folgte ein nichtöffentlicher Teil. Achtung: Der bisherige TOP 17 wurde vorab abgesetzt. Deshalb weichen die TOP-Nummern ab 17 von der Einladung ab. Wir verwenden die Nummern der Niederschrift.
Das Wichtigste in Kürze
TOP 3Gewerbefläche Paffendorf: Die NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH soll eine rund 20 ha große Fläche in Paffendorf als Treuhänder für die Stadt zu einem Gewerbegebiet entwickeln. Ein Überschuss steht am Ende der Stadt zu, eine Unterdeckung muss sie ausgleichen.
TOP 4Bezahlkarte: Wer in Bergheim Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt, erhält sie künftig per Bezahlkarte statt per Überweisung oder Scheck. Neue Fälle laut Vorlage sofort, bestehende nach und nach. Bar abheben kann jede Person in der Regel 50,00 € im Monat.
TOP 5Neue Grundschule: Die Grundschule an der Albrecht-Dürer-Allee wird dreizügig, mit Turnhalle, als offene Ganztagsschule und Schule des Gemeinsamen Lernens. Der Unterricht soll zum Schuljahr 2030/31 beginnen.
TOP 10Mehr Geld für Schulraum: 500.000 € zusätzlich für eine Modulbauanlage an der Albert-Einstein-Realschule in Niederaußem.
TOP 11Altes Polizeigebäude: 235.000,00 € zusätzlich, damit das Gebäude als Schulprovisorium fertig hergerichtet werden kann.
TOP 8Jahresabschluss 2025: Laut Entwurf schließt das Jahr mit einem Minus von 23.833.146,74 € ab. Der Rat hat den Entwurf zur Prüfung an den Ausschuss für Feuerwehr, Ordnung und Rechnungsprüfung gegeben. Festgestellt werden soll er voraussichtlich am 14.12.2026.
TOP 18Ladesäulen: Für E-Auto-Ladesäulen im öffentlichen Raum hat der Rat neue Vergaberegeln beschlossen, unter anderem ein Losverfahren. Die Verwaltung soll sie in Kraft setzen. Eine feste Quote von 35 % barrierefreier Ladestationen, beantragt von der Fraktion Die Linke, fand keine Mehrheit.
TOP 17Glessener Mühlenhof: Der Bebauungsplan für den Erlebnisbauernhof ist als Satzung beschlossen. Er sichert den Standort, eine wesentliche Erweiterung ist laut Vorlage nicht geplant.
Die großen Themen
TOP 3beschlossen
Gewerbefläche in Paffendorf: NRW.Urban soll sie als Treuhänder entwickeln
Offizieller Titel: Entwicklung einer Transformationsfläche - GIB - im Gewerbepark Paffendorf mit dem Entwicklungsträger NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH – Abschluss einer Entwicklungsträgervereinbarung · Beschlussvorlage
Die Stadt will eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in Paffendorf als westliche Erweiterung des Gewerbeparks entwickeln. Im neuen Regionalplan ist dort eine Fläche von 22 ha für Gewerbe- und Industrieansiedlung festgelegt. In der Nähe siedelt sich laut Vorlage Microsoft an, die Bauarbeiten haben begonnen. Die NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH hat erklärt, die Entwicklung als Treuhänder übernehmen zu wollen. Die Stadt hat Bedburg und Elsdorf eine gemeinsame Entwicklung angeboten. Eine abschließende Rückmeldung stand laut Vorlage noch aus. Deshalb lagen zwei Vertragsfassungen vor: eine für Bergheim allein und eine interkommunale.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat beschlossen, die Entwicklungsträgervereinbarung mit der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH abzuschließen. Laut Bürgermeister sind beide Vertragsfassungen Teil des Beschlusses: Schließen sich die Nachbarstädte an, gilt die eine, macht Bergheim es allein, die andere. Laut Vertragsentwurf erhält NRW.Urban einen Stundensatz von 109,23 € netto plus eine Pauschale für Managementkosten von 2 % der jährlichen Vergütung. Ein Überschuss am Ende steht vollständig der Stadt zu, eine Unterdeckung muss die Stadt ausgleichen.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „39 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen“. In der Beratung sprach sich Ratsmitglied Karaschinski im Namen der Kooperation von CDU, SPD und FDP für die Vereinbarung aus. Ratsmitglied Münch kündigte für die AfD-Fraktion an, nicht zuzustimmen, weil sich die Risiken anhand der vorliegenden Unterlagen nicht umfassend beurteilen ließen. Eine Aufschlüsselung nach Fraktionen enthält die Niederschrift nicht.
Was das für dich heißt
NRW.Urban soll die Fläche treuhänderisch entwickeln, also Grundstücke ankaufen, Kredite zu Lasten des Treuhandvermögens aufnehmen und erschlossene Grundstücke verkaufen. Das finanzielle Ergebnis trägt am Ende die Stadt. Im veröffentlichten Vertragsentwurf ist die Höchstgrenze für Kredite noch nicht eingetragen. Zu den finanziellen Auswirkungen verweist die Vorlage auf eine andere Vorlage (302/2026), die hier nicht vorliegt.
Wert laut Vorlage
Wofür
22 ha
Fläche für Gewerbe- und Industrieansiedlung im Regionalplan
ca. 20 ha
Gesamtgröße der „Transformationsfläche Paffendorf“ laut Vertragsentwurf
109,23 € netto
Stundensatz für NRW.Urban
2 %
Managementkosten-Pauschale, bezogen auf die jährliche Vergütung
Aus den Unterlagen zitiert (17)
„Die Entwicklungsträgervereinbarung (Anlage) mit der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH“
„Herr StR Karaschinski spricht sich im Namen der Kooperation von CDU, SPD und FDP für diese Vereinbarung aus,“
„Frau Münch gibt für die AfD-Fraktion eine Stellungnahme ab, wonach sie dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen werden, da aufgrund der hier vorliegenden Unterlagen die Risiken dieses Projektes nicht umfassend beurteilt“
„Herr BM Mießeler stellt klar, dass beide Verträge heute Beschlussbestandteil seien.“
„Für den Fall, dass die beiden Nachbarstädte sich dieser Vereinbarung anschließen, gelte der eine Vertrag, sollte Bergheim alleine diesen Vertrag abschließen, dann werde die andere Vertragsformulierung umgesetzt.“
„Regionalplan eine Fläche in einer Größe von 22 ha für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche festgelegt.“
„bekanntermaßen die Ansiedlungen von Microsoft – die Baumaßnahmen haben bereits begonnen.“
„Nach Sichtung und Prüfung hat die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH erklärt, die Entwicklung als Treuhänder übernehmen zu wollen.“
„Eine abschließende Rückmeldung hierzu steht noch aus;“
„verfügt über eine Gesamtgröße von ca. 20 ha“
„zu einem Stundensatz von € 109,23 netto“
„Die Managementkosten betragen 2 % der jährlichen Vergütung“
„Hat das Projekt einen Überschuss erzielt, so steht dieser vollständig der Stadt zu.“
„Schließt das Projekt mit einer Unterdeckung ab, wird die Stadt der NRW.URBAN den Betrag, der zum Ausgleich fehlt an das Treuhandkonto zahlen“
„Die Höhe der Aufnahme von Krediten ist limitiert auf einen Betrag von _____ €.“
„Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf die Vorlage 302/2026 verwiesen.“
Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird eingeführt
Offizieller Titel: Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempfangende nach dem AsylbLG · Beschlussvorlage
In NRW werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz per Bezahlkarte erbracht, wenn eine Kommune nicht bis zum 31.12.2026 ausdrücklich widerspricht (Opt-out). Der Rat hatte die Verwaltung im Februar beauftragt, Vor- und Nachteile darzulegen. Bisher zahlt Bergheim per Überweisung oder Scheck, Bargeld wird nicht ausgezahlt. Die Bezahlkarte ist eine Visa-Debitkarte. Bar abheben kann jede Person in der Bedarfsgemeinschaft in der Regel 50,00 € im Monat. Ausgeschlossen sind Geldtransfers ins Ausland, Glücksspiel und sexuelle Dienstleistungen; weitere Ausschlüsse kann die Stadt laut Vorlage nicht festlegen. Überweisungen und Lastschriften sind nur auf Antrag möglich.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat die Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempfangende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen. Neue Leistungsberechtigte bekommen die Karte laut Vorlage direkt, bestehende Fälle werden nach und nach umgestellt.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „42 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen“. In der Beratung erläuterten laut Niederschrift Ratsmitglied Mélon für die Fraktion Die Linke und Ratsmitglied Schmidt für die Fraktion Die Grünen, weshalb sie den Beschluss ablehnen beziehungsweise die Bezahlkarte nicht unterstützen. Ratsmitglied Schaefer erklärte, die Informationen der Verwaltung hätten das Bündnis von CDU, SPD und FDP überzeugt, dass die Vorteile überwiegen. Eine Aufschlüsselung nach Fraktionen enthält die Niederschrift nicht.
Was das für dich heißt
Die Karte ersetzt laut Vorlage die zeitaufwendige Ausgabe von Schecks. Die Kosten der Karte trägt das Land. Die Stadt zahlt selbst Schnittstellenkosten für ihr Fachverfahren von 94,10 € im Monat. Ab wann die Karte ausgegeben wird, steht nicht in der Niederschrift; laut Vorlage „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
Unser Rechenbeispiel
Bargeld und Kartenguthaben einer alleinstehenden Person
Gesamtbedarf laut Vorlage
455,00 €
davon bar abhebbar (Regel)
50,00 €
bleibt für Kartenzahlungen (455,00 € − 50,00 €)
405,00 €
Eine alleinstehende Person kann in der Regel 50,00 € von 455,00 € bar abheben, also rund 11 %. 405,00 € kann sie mit der Karte ausgeben.
Annahmen: Gerechnet mit zwei Werten aus der Vorlage: Gesamtbedarf einer alleinstehenden Person 455,00 € und Bargeld-Abhebegrenze in der Regel 50,00 € je Person und Monat. Die Vorlage vergleicht beide Werte direkt; wir gehen deshalb von Monatsbeträgen aus. Angenommen ist, dass der ganze Betrag auf die Karte gebucht und die Grenze nicht im Einzelfall angehoben wird. Nicht berücksichtigt: Überweisungen und Lastschriften, die nur auf Antrag an vorher freigegebene Konten möglich sind, und die ausgeschlossenen Zahlungen (Geldtransfers ins Ausland, Glücksspiel, sexuelle Dienstleistungen).
Unser Rechenbeispiel
Schnittstellenkosten der Stadt in einem Jahr
12 x 94,10 €
1.129,20 €
Für die Schnittstelle zahlt die Stadt 1.129,20 € im Jahr.
Annahmen: Gerechnet mit den monatlichen Schnittstellenkosten von 94,10 € laut Vorlage für 12 Monate. Nicht enthalten sind die Kosten der Karte selbst, die laut Vorlage das Land erstattet, und der Personalaufwand der Verwaltung.
Wert laut Vorlage
Wofür
50,00 €
Bargeld-Abhebegrenze je Person in der Bedarfsgemeinschaft und Monat (Regel)
94,10 €
monatliche Schnittstellenkosten, die die Stadt selbst trägt
31.12.2026
Frist für ein mögliches Opt-out
Aus den Unterlagen zitiert (20)
„Die Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempfangende nach dem AsylbLG wird beschlossen.“
„Frau StR Mélon erläutert für die Fraktion Die Linke, weshalb sie diesen Beschluss ablehnen möchte.“
„Herr StR Schmidt erläutert ebenfalls für die Fraktion Die Grünen, weshalb sie die Einführung der Bezahlkarte nicht unterstützen möchten.“
„Herr StR Schaefer erklärt, dass die vorgelegten Informationen der Verwaltung das Bündnis von CDU, SPD und FDP überzeugt haben, wonach die Vorteile der Bezahlkarte überwiegen.“
„Die Leistungserbringung erfolgt in Form von Überweisungen oder Scheckauszahlungen.“
„Die Einführung der Bezahlkarte würde zeitintensive Scheckausgaben ersetzen.“
„Die Bargeldabhebungsgrenze liegt bei 50,00 € je Person in der Bedarfsgemeinschaft.“
„In Einzelfällen kann eine Anhebung des Satzes durch die Leistungsbehörde erfolgen.“
„Die Bezahlkarte ist eine Visa-Debitkarte.“
„Ausgeschlossen sind Geldtransferleistungen in das Ausland, Glückspielangebote und sexuelle Dienstleistungen.“
„Nach § 6 Abs. 4 BKV NRW ist der Einsatz der Bezahlkarte für Überweisungen und Lastschriften nur auf Antrag zulässig.“
„Die Kosten der Bezahlkarte werden im Rahmen eines Erstattungsverfahren durch das Land getragen.“
„Schnittstellenkosten für das Fachverfahren Prosoz in Höhe von 94,10 € monatlich“
„Ein evtl. Opt-out ist bis zum 31.12.2026 zu beschließen, da sonst die Bezahlkarte als Regelleistungsform festgeschrieben ist.“
„Die Umstellung der Bestandsfälle würde sukzessive im Rahmen der Kapazitäten erfolgen.“
„Die Verwaltung führt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Bezahlkarte für Leistungsempfangende nach dem“
„Eine Erweiterung der ausgeschlossenen Warengruppen durch die Leistungsbehörde ist nicht möglich.“
„Der Gesamtbedarf einer alleinstehenden Person beläuft sich auf 455,00 €.“
„Da die Bezahlkarte im Whitelist-Verfahren eingeführt wird, ist eine Überweisung nur an Konten möglich, die vorher durch die Leistungsbehörde freigegeben wurden.“
Neue Grundschule an der Albrecht-Dürer-Allee: dreizügig, mit Ganztag, ab 2030/31
Offizieller Titel: Errichtung einer neuen 3-zügigen Grundschule als Offene Ganztagsschule am Standort Albrecht-Dürer-Allee zum Schuljahr 2030/31 gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe m GO NRW i.V.m. § 80, § 81 und § 9 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) · Beschlussvorlage
Der Rat hatte grundsätzlich schon beschlossen, an der Albrecht-Dürer-Allee eine neue Grundschule zu bauen. Laut Vorlage bestätigen die neuesten Schülerzahlen (Stand Dezember 2025) den Bedarf. Jetzt ging es um die genaue Ausrichtung. Sie ist nötig, damit die Bezirksregierung Köln die Schule genehmigen kann. Ob die Schule Gemeinschafts-, Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule wird, entscheiden später die Eltern in einer Befragung. Sie soll laut Vorlage im Sommer 2029 stattfinden; falls sogenannte ABC-Klassen eingeführt werden, schon im IV. Quartal 2028.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat festgelegt: Die neue Grundschule wird dreizügig geführt, mit Turnhalle, als Schule des Gemeinsamen Lernens und als offene Ganztagsschule (OGS). Der reguläre Schulbetrieb beginnt zum Schuljahr 2030/31. Die Verwaltung soll Bauplanung und Schulkonzept fortführen und die Abstimmung mit der Schulaufsicht einleiten.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „42 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen“. In der Beratung sprach sich Ratsmitglied Hülsewig als Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur erneut für den Bau der Schule aus. Laut Niederschrift wurde erneut diskutiert, welche Auswirkungen die neue Schule auf die Grundschule bzw. den Teilstandort im Bergheimer Dorf habe. Aus diesen Gründen lehnte die Fraktion Die Grünen die neue Grundschule an diesem Standort ab. Eine Aufschlüsselung nach Fraktionen enthält die Niederschrift nicht.
Was das für dich heißt
Damit stehen die Eckdaten der Schule fest. Was der Bau kostet, steht nicht in dieser Vorlage; sie verweist dazu auf eine andere Vorlage (336/2026). Eltern können später mitentscheiden, welche Schulart die Schule wird.
Wert laut Vorlage
Wofür
3
Züge, also drei Klassen pro Jahrgang
2030/31
Schuljahr, in dem der reguläre Schulbetrieb beginnt
Sommer 2029
geplante Elternbefragung zur Schulart (bei Einführung von ABC-Klassen IV. Quartal 2028)
Aus den Unterlagen zitiert (14)
„1. Die neu zu errichtende Grundschule wird als dreizügige Grundschule inkl. Turnhalle geführt.“
„2. Die Grundschule wird als Schule des Gemeinsamen Lernens (GL) geführt.“
„3. Die Grundschule wird als offene Ganztagsschule (OGS) geführt,“
„4. Die Aufnahme des regulären Schulbetriebs erfolgt zum Schuljahr 2030/31.“
„Diskutiert wird erneut, inwieweit diese neue Schule Auswirkungen auf die Grundschule bzw. den Teilstandort im Bergheimer Dorf habe.“
„Aus diesen Gründen lehnt die Fraktion Die Grünen die Errichtung einer neuen Grundschule an diesem Standort ab.“
„dass noch die demokratische Abstimmung der Eltern der künftigen Schüler ausstehe, ob diese Schule künftig eine Gemeinschaftsschule, eine Bekenntnisschule oder eine Weltanschauungsschule werden soll.“
„Die in der Zwischenzeit durchgeführten Evaluationen der Schulentwicklungsplanung (zuletzt im Dezember 2025) bestätigen die ursprünglichen Schülerzahlenprognosen“
„Das Abstimmungsverfahren erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Elternbefragung und soll im Sommer 2029 durchgeführt werden,“
„Siehe Punkt 4 der Vorlage „Wesentliche Eckpunkte, Neubau Grundschule Albrecht-Dürer-Allee““
„Das Bestimmungsverfahren sollte in diesem Fall im IV. Quartal 2028 durchgeführt werden“
„Frau StR Hülsewig spricht sich als Ausschussvorsitzende des AfBSK nochmals für den Bau dieser neuen Grundschule aus“
„Vorberatung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur vom 30.06.2026“
Zwei neue und zwei größere Spielflächen in Glessen, Thorr und Zieverich
Offizieller Titel: Neuanlage und Erweiterung von Spiel- & Freizeitflächen gem. §41 Abs.1 m) GO NRW in den Stadtteilen Glessen, Thorr und Zieverich · Beschlussvorlage
Für neue oder größere Spiel- und Freizeitflächen braucht es einen Ratsbeschluss. In Glessen wird die Fläche an der Elisabeth-Schwarzhauptstraße auf ca. 4.460 qm vergrößert. Ebenfalls in Glessen entsteht an der Sophie-Scholl-Straße eine Ortsrandeingrünung mit Spielgeräten. Beides bezahlt laut Vorlage der Investor des Neubaugebiets, die Baugenehmigung liegt seit Februar 2026 vor. In Thorr wird die Fläche Zum Grüngürtel auf ca. 4.460 qm erweitert und zum Mehrgenerationenpark. In Zieverich soll an der Sportparkstraße ein Pumptrack entstehen.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat beschlossen: Erweiterung der Spielfläche Elisabeth-Schwarzhauptstraße (Glessen), Neuanlage der Fläche Sophie-Scholl-Straße (Glessen), Erweiterung der Fläche Zum Grüngürtel (Thorr) und Neuanlage der Fläche Sportparkstraße (Zieverich).
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.
Was das für dich heißt
Die Investoren der Neubaugebiete zahlen laut Vorlage mindestens 325.792 € (Glessen) und mindestens 122.296 € (Thorr). Für den Pumptrack in Zieverich sind laut Vorlage weitere Mittel im Doppelhaushalt 2027/2028 einzuplanen, für Mehrkosten in Thorr gegebenenfalls.
Wert laut Vorlage
Wofür
ca. 4.460 qm
künftige Größe der Spielfläche Elisabeth-Schwarzhauptstraße in Glessen
ca. 4.460 qm
künftige Größe der Fläche Zum Grüngürtel in Thorr
mind. 325.792 €
Kostenübernahme durch den Investor in Glessen
mind. 122.296 €
Kostenübernahme durch den Investor in Thorr
Aus den Unterlagen zitiert (14)
„a) Erweiterung der SFF Elisabeth-Schwarzhauptstraße/Glessen,“
„b) Neuanlage der SFF Sophie-Scholl-Straße/Glessen“
„c) Erweiterung der SFF Zum Grüngürtel/Thorr,“
„d) Neuanlage der SFF Sportparkstraße/Zieverich.“
„Abstimmungsergebnis: einstimmig“
„Dadurch wird die SFF auf ca. 4.460 qm vergrößert, zukünftig als“
„Dadurch wird die SFF auf ca. 4.460 qm vergrößert und zukünftig als Mehrgenerationenpark geführt und die Altersgruppe 0-99 abdecken.“
„die Baugenehmigung liegt seit Februar 2026 vor“
„Erweiterung der Bestandsfläche SFF Elisabeth-Schwarzhauptstraße/Gn durch den Investor iHv. mind. 325.792 €.“
„zur Gestaltung der Ortsrandeingrünung durch den Investor.“
„Bestandsfläche SFF Zum Grüngürtel/Th durch den Investor iHv. mind. 122.296 €.“
„zur Ausfinanzierung im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028 zu kalkulieren“
„soll in der Sportparkstraße im Stadtteil Zieverich die Neuanlage eines Pumptracks erfolgen“
„Im Rahmen der noch zu erfolgenden Planung sind ggf. weitere Mittel im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028 zu kalkulieren und einzuplanen.“
Schulhof Am Schwarzwasser in Ahe ist keine offizielle Spielfläche mehr
Offizieller Titel: Auflösung einer Spiel- & Freizeitfläche (SFF) gem. §41 Abs. 1 m) GO NRW – SFF Am Schwarzwasser I/Ahe (Schulhof GGS Am Schwarzwasser) · Beschlussvorlage
Der öffentlich zugängliche Schulhof der Grundschule Am Schwarzwasser in Ahe war bisher als offizielle Spiel- und Freizeitfläche mit ca. 1.000 qm geführt. Schulleitung und Ortsbürgermeister hatten beantragt, die drei Skater-Elemente abzubauen. Die Verwaltung stellte fest, dass sie selten genutzt werden. Ahe hat laut Vorlage deutlich mehr Spielfläche als nötig: Bedarf 9.514 qm, Bestand 20.420 qm.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat beschlossen, die Spiel- und Freizeitfläche Am Schwarzwasser I in Ahe aufzulösen. Die übrigen Geräte bleiben laut Vorlage auf dem Schulhof. Die Skater-Elemente sollen, wenn sie beim Abbau nicht beschädigt werden, an die Skateranlage Brieystraße in Oberaußem versetzt werden, möglichst in den Sommerferien 2026.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.
Was das für dich heißt
Die Auflösung selbst kostet laut Vorlage nichts. Das Versetzen der Skater-Elemente wird aus den laufenden Unterhaltungskosten für Spielflächen bezahlt.
Wert laut Vorlage
Wofür
ca. 1.000 qm
bisherige Spielfläche auf dem Schulhof
9.514 qm
Bedarf an Spielflächen in Ahe
20.420 qm
Bestand an Spielflächen in Ahe
Aus den Unterlagen zitiert (10)
„Der Rat beschließt gem. §41 Abs. 1 m) GO NRW die Auflösung der SFF Am Schwarzwasser I/Ahe.“
„Abstimmungsergebnis: einstimmig“
„Mit Anträgen vom 06.02.26 und 19.02.26 bitten die Schulleitung der GGS Am Schwarzwasser“
„als offizieller SFF-Standort mit ca. 1.000 qm für die Altersgruppe 7-“
„Nach Sichtung der Skate-Elemente, die eine seltene Frequentierung bestätigt, steht aus Sicht der Verwaltung dem Rückbau der Skater-Elemente nichts entgegen.“
Jahresabschluss 2025: Entwurf zeigt Minus von 23,8 Millionen Euro
Offizieller Titel: Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2025 · Beschlussvorlage
Der Bürgermeister hat dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 zugeleitet. Laut Entwurf schließt das Jahr 2025 in der Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag von 23.833.146,74 € ab. Er soll der Ausgleichsrücklage entnommen werden, die nach Zuführung des Überschusses aus dem Vorjahr einen Bestand von 29.558.184,55 € ausweist. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft den Entwurf ab Juli 2026. Er kann sich dabei noch ändern.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat beschlossen, dass der Ausschuss für Feuerwehr, Ordnung und Rechnungsprüfung den Entwurf unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes prüft. Festgestellt ist der Jahresabschluss damit noch nicht.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.
Was das für dich heißt
Die Feststellung des Jahresabschlusses ist laut Vorlage für die Ratssitzung am 14.12.2026 vorgesehen, nach Beratung im Ausschuss voraussichtlich am 08.12.2026. Dann soll auch über die Entlastung des Bürgermeisters entschieden werden.
Wert laut Vorlage
Wofür
23.833.146,74 €
Fehlbetrag der Ergebnisrechnung 2025 laut Entwurf
29.558.184,55 €
Bestand der Ausgleichsrücklage laut Entwurf
36.930.573,67 €
Gewerbesteuererträge 2025 laut Entwurf
14.12.2026
vorgesehene Feststellung im Rat
Aus den Unterlagen zitiert (10)
„Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 ist vom Ausschuss für Feuerwehr, Ordnung und Rechnungsprüfung unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes zu prüfen.“
„Abstimmungsergebnis: einstimmig“
„Das Jahr 2025 weist in der Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag i.H.v. 23.833.146,74 € aus.“
„Dieser soll der Ausgleichsrücklage entnommen werden.“
„Ausgleichsrücklage weist somit einen Bestand von 29.558.184,55 € aus.“
„Hierzu gehören insbesondere die Gewerbesteuererträge mit 36.930.573,67 €,“
„ab Juli 2026 geprüft.“
„Der Jahresabschluss kann im Rahmen der Prüfung noch Änderungen unterliegen.“
„voraussichtlich am 08.12.2026 sowie für die Sitzung des Rates am 14.12.2026 vorgesehen.“
„Ebenso wird in dieser Sitzung über die Entlastung des Bürgermeisters entschieden.“
Neue Regeln, wann nicht ausgegebenes Geld ins nächste Jahr wandern darf
Offizieller Titel: Anpassung der Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses · Beschlussvorlage
Geld, das im Haushalt eingeplant, aber bis Jahresende nicht ausgegeben wurde, verfällt grundsätzlich. Unter Bedingungen darf es ins Folgejahr übertragen werden (Ermächtigungsübertragung). Die Regeln dafür stammen in Bergheim aus dem Jahr 2013 und wurden an das aktuelle Haushaltsrecht angepasst.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat der neuen Dienstanweisung zugestimmt. Übertragungen gibt es danach grundsätzlich erst ab 5.000 € je Konto, es gilt ein restriktiver Maßstab. Geld für Investitionen, die noch nicht begonnen haben, darf nur einmal übertragen werden. Über Bildung und Höhe der Übertragungen entscheidet der Kämmerer. Die Regeln gelten erstmals für den Jahresabschluss 2026.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.
Wert laut Vorlage
Wofür
5.000 €
Mindestbetrag je Produktsachkonto bzw. Investitionskonto für eine Übertragung
2013
Jahr der bisherigen Dienstanweisung
Aus den Unterlagen zitiert (9)
„Der Rat der Kreisstadt Bergheim beschließt die als Anlage beigefügte Dienstanweisung zur Regelung von“
„Abstimmungsergebnis: einstimmig“
„Die derzeit gültige Dienstanweisung der Kreisstadt Bergheim über Ermächtigungsübertragungen stammt aus dem Jahr 2013.“
„Ermächtigungsübertragungen sind die Übertragungen von nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln in das Folgejahr.“
„Dabei ist ein restriktiver Maßstab anzulegen,“
„Ermächtigungsübertragungen grundsätzlich erst ab einem Betrag von 5.000 € je Produktsachkonto“
„Haushaltsmittel für nicht begonnene Investitionstätigkeiten können nur einmal übertragen werden.“
„Über die Bildung und Höhe der Ermächtigungsübertragungen entscheidet der Kämmerer.“
„ist erstmals auf den Jahresabschluss 2026 anzuwenden.“
Albert-Einstein-Realschule: 500.000 Euro mehr für eine Modulbauanlage
Offizieller Titel: Aufstellung einer Modulbauanlage an der Albert-Einstein-Realschule, Brieystr. 28, 50129 Bergheim-Niederaußem – Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 83 GO NRW · Beschlussvorlage
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Die Albert-Einstein-Realschule in Niederaußem nimmt zum Schuljahr 2026/2027 erneut eine vierte Eingangsklasse auf. Im Gebäude ist kein Platz mehr, deshalb gibt es schon Container auf dem Schulhof. Eine große Modulbauanlage soll nun ausgeschrieben werden, Ziel ist die Inbetriebnahme im Dezember 2026. Sie kostet laut Vorlage rund 1.650.000 €. Auf dem Konto stehen noch rund 921.400 € zur Verfügung, gebraucht werden 1.421.400 €.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat zusätzlichen Ausgaben von 500.000 € aus laufenden Haushaltsmitteln 2026 zugestimmt. Gedeckt wird das Geld laut Vorlage aus der Maßnahme „Erweiterung der Odilia-Weidenfeld-Schule“.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „47 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen“. Eine Aufschlüsselung nach Fraktionen enthält die Niederschrift nicht.
Was das für dich heißt
Mit dem Geld können die Aufträge für die große Modulbauanlage vergeben werden. Die bisherigen Module auf dem Schulhof sollen danach abgebaut und gegebenenfalls an anderen Standorten weiterverwendet werden.
Wert laut Vorlage
Wofür
500.000 €
zusätzliche Ausgaben
rd. 1.650.000 €
Gesamtkosten der großen Modulbauanlage
rd. 921.400 €
noch verfügbarer Betrag auf dem Konto
1.421.400 €
benötigte Summe bis zur Fertigstellung
Aus den Unterlagen zitiert (9)
„in Höhe von 500.000,-€ aus laufenden Haushaltsmitteln des Haushaltsjahres 2026“
Altes Polizeigebäude als Schul-Provisorium: 235.000 Euro mehr
Offizieller Titel: Herrichtung altes Polizeigebäude – Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 83 GO NRW · Beschlussvorlage
Details anzeigenDetails ausblenden
Laut Schülerzahlenprognose der Schulentwicklungsplanung werden im Gymnasialbereich zwei zusätzliche Züge gebraucht. Deshalb wird das ehemalige Polizeigebäude als Schulprovisorium hergerichtet. Der Umbau des ersten Bauabschnitts hat Ende Dezember 2025 begonnen, fertig sein soll er Ende der Herbstferien 2026. Laut Vorlage mussten Einbauten ersetzt werden, die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen. Außerdem seien die Baupreise stark gestiegen. Insgesamt kostet die Maßnahme laut Vorlage rund 1.627.000 €.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat zusätzlichen Ausgaben von 235.000,00 € aus laufenden Haushaltsmitteln 2026 zugestimmt. Gedeckt wird das laut Vorlage durch Einsparungen bei der Maßnahme „Erweiterung der Odilia-Weidenfeld-Schule“.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.
Was das für dich heißt
Laut Vorlage fehlten rund 415.000,00 €. 180.000,00 € davon wurden bereits aus der Maßnahme „Erweiterung Schulcampus Bergheim-Zentrum“ umgeschichtet, den Rest von rund 235.000 € hat der Rat jetzt bewilligt. Fertig sein soll der erste Bauabschnitt laut Vorlage bis zu den Herbstferien 2026.
Wert laut Vorlage
Wofür
235.000,00 €
zusätzliche Ausgaben
rd. 1.627.000 €
Gesamtbedarf der Maßnahme
180.000,00 €
bereits aus einer anderen Maßnahme umgeschichtet
2
zusätzlich benötigte Züge im Gymnasialbereich
Aus den Unterlagen zitiert (12)
„Den erheblichen überplanmäßigen Ausgaben bei dem Konto I 250305-03, „Herrichtung altes Polizeigebäude“ in Höhe von 235.000,00 € aus laufenden Haushaltsmitteln der Haushaltsjahres 2026 wird zugestimmt.“
„Abstimmungsergebnis: einstimmig“
„einen zusätzlichen Bedarf an 2 weiteren Zügen im Gymnasialsektor“
„als Schulprovisorium vorgesehen.“
„Die Fertigstellung ist für Ende der Herbstferien 2026 geplant.“
„Zusätzliche Kosten sind entstanden, da, im laufenden Bauprozess festgestellt wurde, dass verschiedene“
„sind die Baupreise in den vergangenen Monaten weiter stark angestiegen.“
„Der Gesamtbedarf für die Maßnahme „Herrichtung altes Polizeigebäude (I250305-03) beläuft sich auf rd. 1.627.000 €.“
„180.000,00 € von der Maßnahme „Erweiterung Schulcampus Bergheim-Zentrum““
„bei der Maßnahme „Erweiterung der Odilia-Weidenfeld-Schule“ (I210302-07) gedeckt werden.“
„Die fehlenden Restmittel i.H.v. 415.000,00 € konnten teilweise im Rahmen der beweglichen Haushaltsführung“
„Die Maßnahme soll bis zu den Herbstferien 2026 umgesetzt werden.“
452.000 Euro Nachzahlung an die Stadtwerke für Straßen und Beleuchtung genehmigt
Offizieller Titel: Genehmigung einer Eilentscheidung gem. § 60, Abs.1, Satz 3 GO NRW – Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung gem. § 83 GO NRW für das Geschäftsbesorgungsentgelt der Stadtwerke Bergheim GmbH · Beschlussvorlage
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Die Stadtwerke Bergheim erledigen für die Stadt unter anderem Straßenbeleuchtung und Straßenunterhaltung. Für 2025 muss die Stadt laut Vorlage rund 452.000 € nachzahlen. Gründe sind laut Vorlage unter anderem höhere Stromkosten der Straßenbeleuchtung, ein hoher Sanierungsbedarf der Straßen und gestiegene Baukosten. Weil es eilte, hatte der Haupt-, Personal-, Wirtschaftsförderungs- und Strukturwandelausschuss am 02.06.2026 eine Eilentscheidung getroffen. Sie muss dem Rat zur Genehmigung vorgelegt werden.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat die Eilentscheidung genehmigt: 184.000 € für Straßenbeleuchtung und 268.000 € für Tiefbau und Straßenbau.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.
Thorr: Spielplatz Zum Grüngürtel soll im Flächennutzungsplan Spiel- und Sportplatz werden
Offizieller Titel: Flächennutzungsplan - 157. Änderung "Zum Grüngürtel" – Stadtteil Thorr – In Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB · Beschlussvorlage
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Der Flächennutzungsplan legt grob fest, wie Flächen in der Stadt genutzt werden sollen. Die Spielfläche Zum Grüngürtel in Thorr soll erweitert werden (siehe TOP 6). Damit dort auch Sportflächen möglich sind, wird die Darstellung von „Spielplatz“ in „Spiel- und Sportplatz“ geändert. Das geschieht im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat beschlossen, die 157. Änderung des Flächennutzungsplans „Zum Grüngürtel“ aufzustellen. Über den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und über die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden hatte laut Vorlage der Ausschuss für Planung und Umwelt zu entscheiden; er stimmte am 18.06.2026 laut Anlage jeweils einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.
Was das für dich heißt
Bürger können sich im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung äußern. Beschlossen ist bisher nur der Start des Verfahrens.
Aus den Unterlagen zitiert (9)
„Die Aufstellung der 157. Änderung des Flächennutzungsplans der Kreisstadt Bergheim – „Zum Grüngürtel““
„Änderung der Darstellung „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ in „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Spiel- und Sportplatz“.“
„Abstimmungsergebnis: einstimmig“
„Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Planung und Umwelt“
„Anlass der 157. Flächennutzungsplanänderung ist die perspektivische Sicherung des aktuellen Angebotes an Spiel- und Freizeitflächen in Thorr.“
„Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.“
„Die Beteiligung der Bürger erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB.“
„Vorberatung des Ausschusses für Planung und Umwelt vom 18.06.2026“
„Abstimmungsergebnis zu a) bis c): jeweils einstimmig“
Zieverich: Flächennutzungsplan soll für den Pumptrack an der Sportparkstraße geändert werden
Offizieller Titel: Flächennutzungsplan - 165. Änderung "Sportparkstraße", Stadtteil Zieverich - In Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB · Beschlussvorlage
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An der Sportparkstraße in Zieverich soll ein Pumptrack entstehen (siehe TOP 6). Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bisher als Sondergebiet „öffentliche Parkfläche“ dargestellt. Sie soll künftig „Sport- und Freizeitfläche“ heißen. Das geschieht im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat beschlossen, die 165. Änderung des Flächennutzungsplans „Sportparkstraße“ aufzustellen. Über den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und über die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden hatte laut Vorlage der Ausschuss für Planung und Umwelt zu entscheiden; er stimmte am 18.06.2026 laut Anlage jeweils einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.
Was das für dich heißt
Zusammen mit der Teilaufhebung des Bebauungsplans „Sportzentrum“ (TOP 15) sollen damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Pumptrack geschaffen werden. Beschlossen ist bisher nur der Start der Verfahren.
Aus den Unterlagen zitiert (9)
„Die Aufstellung der 165. Änderung des Flächennutzungsplans der Kreisstadt Bergheim – „Sportparkstraße““
„Änderung der Darstellung „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche““
„mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitfläche“.“
„Abstimmungsergebnis: einstimmig“
„Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Planung und Umwelt“
„für eine Pumptrack-Anlage am Standort „Sportparkstraße“ zu schaffen.“
„Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.“
„Vorberatung des Ausschusses für Planung und Umwelt vom 18.06.2026“
„Abstimmungsergebnis zu a) bis c): jeweils einstimmig“
Bebauungsplan „Sportzentrum“ soll für den Pumptrack teilweise aufgehoben werden
Offizieller Titel: Bebauungsplan Nr. 46/Bm "Sportzentrum", einschl. 1. Änderung – a) Beschluss zur Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens b) Beschluss über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB · Beschlussvorlage
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Die Fläche zwischen dem Sportzentrum und dem Sportpark in Zieverich ist heute eine Grünfläche. Der alte Bebauungsplan steht einem Pumptrack dort entgegen. Statt den Plan zu ändern, was laut Vorlage zusätzliche Kosten für Planungsleistungen verursachen würde, wird er für diesen Bereich aufgehoben. Danach richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach den Regeln für das Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat beschlossen, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 46/Bm „Sportzentrum“ einschließlich 1. Änderung einzuleiten. Der Geltungsbereich ergibt sich aus einem Übersichtsplan, der Teil des Beschlusses ist. Über die frühzeitige Unterrichtung von Öffentlichkeit und Behörden hatte laut Vorlage der Ausschuss für Planung und Umwelt zu entscheiden; er stimmte am 18.06.2026 laut Anlage einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.
Was das für dich heißt
Bürger können sich zunächst in der frühzeitigen Unterrichtung und später in der Öffentlichkeitsbeteiligung äußern.
Aus den Unterlagen zitiert (10)
„Die Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 46/BM „Sportzentrum“, einschl. 1. Änderung wird gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 1 (8) BauGB beschlossen.“
„Abstimmungsergebnis: einstimmig“
„Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.“
„Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Planung und Umwelt“
„Die zukünftige Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich.“
„Der Planbereich ist aktuell als Grünfläche gestaltet.“
„Die geplante Nutzung steht den Festsetzungen des Bebauungsplans entgegen.“
„Eine Alternative zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 46/Bm „Sportzentrum“, einschl. 1. Änderung wäre eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans. Diese würde jedoch durch die Beauftragung städtebaulicher Leistungen entsprechend zusätzliche Kosten verursachen.“
„Vorberatung des Ausschusses für Planung und Umwelt vom 18.06.2026“
„Abstimmungsergebnis zu a) und b): jeweils einstimmig“
Quadrath-Ichendorf: Bebauungsplan für neue Kita Am Wildwechsel
Offizieller Titel: Bebauungsplan Nr. 317/Qu "Am Wildwechsel" – a) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gem. § 2 (1) BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB · Beschlussvorlage
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Die Kita Am Wildwechsel in Quadrath-Ichendorf musste wegen maroder Bausubstanz aufgegeben werden. Personal und Kinder sind übergangsweise in einem anderen Gebäude außerhalb des Wohngebiets untergebracht. Eine Sanierung ist laut Vorlage nicht möglich. Für einen Neubau am gleichen Ort fehlt das Planungsrecht; der geltende Bebauungsplan stammt von 1972. Geplant ist eine Kita mit bis zu 4 Gruppen.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 317/Qu „Am Wildwechsel“ im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Über den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und über die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden hatte laut Vorlage der Ausschuss für Planung und Umwelt zu entscheiden; er stimmte am 18.06.2026 laut Anlage jeweils einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.
Was das für dich heißt
Ist der Bebauungsplan fertig, kann das alte Gebäude abgerissen und eine neue Kita gebaut werden. Die Übergangslösung soll dann aufgelöst werden.
Wert laut Vorlage
Wofür
bis zu 4
Gruppen der geplanten Kita
1972
Jahr des bisherigen Bebauungsplans Nr. 22
Aus den Unterlagen zitiert (12)
„Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 317/Qu „Am Wildwechsel“ wird gem. § 2 (1) BauGB in Anwendung“
„Abstimmungsergebnis: einstimmig“
„Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Planung und Umwelt“
„rechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kindertagesstätte mit bis zu 4 Gruppen zu schaffen.“
„Auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 22 / Quadrath-Ichendorf aus dem Jahr 1972“
„Zwischenzeitlich musste die Nutzung des Gebäudes aufgrund maroder Bausubstanz aufgegeben werden.“
„übergangsweise in einem anderen Gebäude außerhalb des Gebietes untergebracht worden.“
„Die Sanierung der vorhandenen Kita ist aus baulichen Gründen nicht möglich.“
„Für die notwendige Errichtung eines Neubaus besteht derzeit kein Planungsrecht.“
„Interimseinrichtung auflösen zu können,“
„Vorberatung des Ausschusses für Planung und Umwelt vom 18.06.2026“
„Abstimmungsergebnis zu a) bis c): jeweils einstimmig“
Glessener Mühlenhof: Bebauungsplan ist beschlossen
Offizieller Titel: Bebauungsplan Nr. 279 / Glessen „Glessener Mühlenhof“ – a) Information über die Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung b) Information über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit c) Beschluss über den Bebauungsplan als Satzung · Beschlussvorlage
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Der Glessener Mühlenhof ist ein Erlebnisbauernhof auf einem rund 12 ha großen Areal, seit 2010 für Besucher geöffnet. Die Gebäude waren bisher einzeln im Außenbereich genehmigt. Ein Bebauungsplan soll den Standort langfristig sichern. Eine wesentliche Erweiterung ist laut Vorlage nicht geplant, die bestehenden Bauten und Nutzungen sollen optimiert werden. An der L 213 soll eine Linksabbiegespur entstehen, statt der provisorischen Bushaltestelle eine barrierefreie.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat die Stellungnahmen aus beiden Beteiligungsrunden zur Kenntnis genommen und die Abwägungsvorschläge bestätigt bzw. ihnen zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 279/Glessen „Glessener Mühlenhof“ ist als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „zu a) bis c): jeweils einstimmig“.
Was das für dich heißt
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Die Planungs- und Gutachterkosten sowie den Ausbau der Erschließung zahlt laut Vorlage der Eigentümer. Auf dem Gelände stehen laut Vorlage insgesamt ca. 361 Stellplätze zur Verfügung. Die sonst übliche Überschreitung der Grundfläche für Stellplätze und Nebenanlagen um bis zu 50 % ist hier nicht zulässig.
Wert laut Vorlage
Wofür
ca. 12 ha
Größe des Areals
ca. 361
Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher
2010
Eröffnung für Besucher
Aus den Unterlagen zitiert (12)
„c) Der Bebauungsplan Nr. 279/Glessen „Glessener Mühlenhof“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen und“
„Abstimmungsergebnis zu a) bis c): jeweils einstimmig“
„Der Glessener Mühlenhof ist ein auf einem ca. 12 ha großen Areal errichteter Erlebnisbauernhof von regionaler“
„Im Jahr 2010 wurde der Mühlenhof für Besucher und Touristen eröffnet.“
„Eine wesentliche Erweiterung des Glessener Mühlenhofes ist derzeit nicht geplant, aber die bestehenden Bauten und Nutzungen sollen optimiert werden.“
„Im Bereich der L 213 wird zukünftig eine Linksabbiegespur entstehen.“
„Stattdessen ist der Ausbau einer barrierefreien Bushaltestelle „Glessener Mühlenhof“ vorgesehen.“
„insgesamt ca. 361 Stellplätze zur Verfügung.“
„für Stellplätze und Nebenanlagen um bis zu 50 % hier nicht zulässig.“
„und die aus dem Planverfahren resultierenden Fachgutachten werden vom Eigentümer übernommen.“
„Der Ausbau der erforderlichen Erschließung wird durch den Eigentümer des Mühlenhofes finanziert“
„Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.“
E-Auto-Ladesäulen: neue Vergaberegeln, keine feste Quote für barrierefreie Ladepunkte
Offizieller Titel: Änderung der Richtlinie zur Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in der Kreisstadt Bergheim · Beschlussvorlage
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Seit 2024 regelt eine Richtlinie, wie Betreiber Ladesäulen für E-Autos im öffentlichen Raum aufstellen dürfen. Die Verwaltung will die Vergabe praktikabler machen. Wichtige Änderungen laut Vorlage: Losverfahren statt Prioritätsprinzip, einfachere Anforderungen bei der Bewerbung, konkretere Regeln zur Barrierefreiheit. Die beschlossenen Richtzahlen für öffentliche Ladepunkte sollen über den 31.12.2026 hinaus gelten. Die Fraktion Die Linke beantragte in der Sitzung eine Ergänzung: Eine Quote von 35 % der Ladestationen sollte barrierefrei sein. Ursprünglich waren laut Antrag alle Ladestationen als barrierefrei angedacht.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat die geänderte Richtlinie beschlossen. Die Verwaltung soll sie in Kraft setzen und die weiteren Vergaben danach durchführen. Den Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke zur 35-%-Quote hat der Rat abgelehnt. Der Bürgermeister sagte zu, die Barrierefreiheit im Blick zu behalten, soweit praktisch umsetzbar, und jährlich über den Umsetzungsstand zu informieren.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift zur Verwaltungsvorlage: „38 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung“. Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke: abgelehnt „bei 6 Ja-Stimmen und 42 Nein-Stimmen“. Eine Aufschlüsselung nach Fraktionen enthält die Niederschrift nicht.
Was das für dich heißt
Für Betreiber, die Ladesäulen in Bergheim aufstellen wollen, gelten die neuen Vergaberegeln, sobald die Verwaltung die Richtlinie in Kraft gesetzt hat. Laut Vorlage kostet die Änderung die Stadt nichts.
Wert laut Vorlage
Wofür
35 %
abgelehnte Quote für barrierefreie Ladestationen (Antrag Die Linke)
31.12.2026
Richtzahlen für Ladepunkte gelten über dieses Datum hinaus fort
Aus den Unterlagen zitiert (14)
„Die Änderung der Richtlinie zur Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in der Kreisstadt Bergheim entsprechend der als Anlage beigefügten neuen Richtlinie wird beschlossen.“
Revierbahn West: Bergheim unterstützt die vom Kreis favorisierte Trasse
Offizieller Titel: Stellungnahme der Kreisstadt Bergheim zu den Trassenverläufen der Revierbahn West im Rahmen der Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises · Beschlussvorlage
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Für die geplante Revierbahn West im Rheinischen Revier wurden mehrere Trassenvarianten untersucht. Bergheim ist betroffen und gibt im Rahmen der Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises eine eigene Stellungnahme ab. Die Verwaltung hatte sie zur Fristwahrung schon am 21.05.2026 vorläufig abgegeben.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat die Stellungnahme beschlossen. Laut Vorlage stimmt Bergheim der Stellungnahme des Kreises zu und unterstützt die vom Kreis favorisierte Trassenvariante LR2_R_1 („terrakotta“). Die Vorbehalte gegen eine Stichanbindung Bergheim-Zieverich – Elsdorf bleiben bestehen. Für die Trassen der Revierbahn West sieht die Stadt keine vergleichbaren Nutzungskonflikte.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.
Was das für dich heißt
Die endgültige Fassung wird dem Rhein-Erft-Kreis laut Vorlage nachgereicht. Unmittelbare Kosten entstehen dadurch laut Vorlage nicht. Die Verwaltung will fortlaufend über den Fortschritt der Revierbahn West informieren.
Wert laut Vorlage
Wofür
21.05.2026
vorläufige Abgabe der Stellungnahme durch die Verwaltung
Aus den Unterlagen zitiert (10)
„Die Stellungnahme zu den Trassenverläufen der Revierbahn West im Rahmen der Stellungnahme des“
„Abstimmungsergebnis: einstimmig“
„Die Stellungnahme erfolgte bereits am 21.05.2026 durch die Verwaltung vorbehaltlich der Beschlussfassung“
„• Die Kreisstadt Bergheim stimmt der vorliegenden Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises zu.“
„• Die durch den Rhein-Erft-Kreis favorisierte Trassenvariante LR2_R_1 (terrakotta) wird unterstützt.“
„Stichanbindung Bergheim-Zieverich – Elsdorf“
„Für die Trassen der Revierbahn West werden im Unterschied zur Stichanbindung keine vergleichbaren Nutzungskonflikte gesehen,“
„die abschließende Beschluss- bzw. Versandfassung wird dem Rhein-Erft-“
„Die Übermittlung der Stellungnahme verursacht keine unmittelbaren Kosten.“
„Die Verwaltung wird jedoch fortlaufend über den Fortschritt des Projekts „Revierbahn West“ informieren.“
Offizieller Titel: Neu- und Umbesetzung von Ausschüssen · Beschlussvorlage
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Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählt der Rat auf Vorschlag der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, einen Nachfolger. Ein Auswahlermessen hat der Rat dabei laut Vorlage nicht.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat auf Vorschlag der FDP-Fraktion einen sachkundigen Bürger für den Ausschuss für Planung und Umwelt bestellt. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion hat er einen weiteren stellvertretenden sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Soziales, Finanzen und Liegenschaften bestellt.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig“.
Sachkundige Bürger und Einwohner sind keine Ratsmitglieder. Wir nennen sie nicht namentlich.
Aus den Unterlagen zitiert (9)
„Der Rat bestellt“
„zum sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Planung und Umwelt“
„zum stellvertretenden sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Soziales, Finanzen“
„Abstimmungsergebnis: einstimmig“
„Die FDP-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 27.04.26 folgende Ausschussnachbesetzung:“
„Die CDU-Fraktion benennt mit Schreiben vom 24.06.26“
„Der Rat hat kein Auswahlermessen.“
„Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.“
„zum weiteren stellvertretenden sachkundigen Einwohner“
Antrag auf Übersicht zu Verwaltungsgebühren abgelehnt
Offizieller Titel: Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwaltungsgebühren – Antrag der AfD-Fraktion vom 23.05.2026 · Antrag
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Der Rat hatte im März 2026 eine Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung beschlossen. Die AfD-Fraktion beantragte eine Übersicht: wichtigste Gebührentatbestände, überschlägige jährliche Fallzahlen und Einnahmen je Tatbestand sowie die Kalkulationsmethode. Ohne solche Angaben könne der Rat die Auswirkungen der Gebührenanpassung auf Einnahmen und Kostendeckung nicht nachvollziehbar bewerten, so die Fraktion. Die Verwaltung erklärte in der Vorlage, Verwaltungsgebühren würden auf Basis des konkreten Verwaltungsaufwands bemessen. Um die Einnahmen je Tarifstelle zu ermitteln, müssten laut einer früheren Antwort jeweils rund 30.000 Datensätze pro Jahr einzeln gesichtet werden.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat den Antrag abgelehnt. Einen Beschluss gibt es laut Niederschrift deshalb nicht („entfällt“).
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Laut Niederschrift wurde der Antrag „bei 9 Ja-Stimmen und 39 Nein-Stimmen“ abgelehnt. Zuvor erläuterte Ratsmitglied Münch das Anliegen des Antrags. Eine Aufschlüsselung nach Fraktionen enthält die Niederschrift nicht.
Wert laut Vorlage
Wofür
rund 30.000
Datensätze pro Jahr, die laut Verwaltung für eine Auswertung einzeln gesichtet werden müssten
Aus den Unterlagen zitiert (10)
„Herr BM Mießeler lässt über den vorliegenden Antrag abstimmen. Bei 9 Ja-Stimmen und 39 Nein-Stimmen ist der Antrag abgelehnt.“
„Frau StR Münch erläutert das Anliegen ihres Antrages“
„Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.03.2026 auf Grundlage der Beschlussvorlage 183/2026“
„Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine übersichtliche Darstellung der Verwaltungsgebühren der Kreisstadt Bergheim vorzulegen,“
„2. Eine überschlägige Darstellung der jährlichen Fallzahlen je Gebührentatbestand“
„3. Eine überschlägige Darstellung der jährlichen Einnahmen je Gebührentatbestand“
„4. Eine Darstellung der zugrunde gelegten Kalkulationsmethodik, insbesondere im“
„Verwaltungsgebühren werden primär auf Basis des konkreten Verwaltungsaufwands bemessen.“
„30.000 Datensätze pro Jahr einzeln gesichtet und je nach Tarifstelle summiert werden.“
„die tatsächlichen Auswirkungen der Gebührenanpassung - insbesondere im Hinblick auf Einnahmen und Kostendeckung - nachvollziehbar zu bewerten.“
BM.Cultura: Antrag auf Prüfung anderer Betriebsmodelle abgelehnt
Offizieller Titel: Überprüfung der dauerhaften Tragfähigkeit des Betriebsmodells der BM.Cultura GmbH – Antrag der AfD-Fraktion vom 22.06.2026 · Antrag
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Die BM.Cultura GmbH ist eine Tochter der Stadt und betreibt unter anderem Medio und Bürgerhaus. Ihre Verluste gleicht die Stadt aus: 2024 betrug der Fehlbetrag 1.375.112,25 €, die Stadt zahlte 1.233.000,00 € Verlustausgleich, der Rest kam aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft. Die AfD-Fraktion beantragte, bis zu den Haushaltsberatungen 2027/2028 eine Vergleichsuntersuchung vorzulegen, etwa zu Betreiber- oder Verpachtungsmodellen. Zur Begründung verwies sie unter anderem darauf, dass die Gutachten zum bisherigen Betriebsmodell aus der Zeit vor Gründung der Gesellschaft stammen. Die Verwaltung empfahl, den Antrag abzulehnen. Sie bezeichnet den Betrieb der städtischen Veranstaltungshallen und den Kulturauftrag in ihrem Schreiben als planmäßig „begünstigtes Dauerverlustgeschäft“ im Sinne des Gemeinwohls.
Was der Rat entschieden hat
Der Rat hat den Antrag abgelehnt. Einen Beschluss gibt es laut Niederschrift deshalb nicht („entfällt“).
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Laut Niederschrift wurde der Antrag „mit 9 Ja-Stimmen und 39 Nein-Stimmen“ abgelehnt. Zuvor erläuterte Ratsmitglied Münch die Zielrichtung des Antrags. Eine Aufschlüsselung nach Fraktionen enthält die Niederschrift nicht.
Was das für dich heißt
Eine Vergleichsuntersuchung wird nicht beauftragt. Laut Verwaltung erzielt der seit 2026 selbst betriebene Gastronomiebereich bereits höhere Deckungsbeiträge als die bisherigen Pachteinnahmen.
Wert laut Vorlage
Wofür
1.375.112,25 €
Jahresfehlbetrag der BM.Cultura 2024
1.233.000,00 €
Verlustausgleich der Stadt 2024
142.112,25 €
Entnahme aus der Kapitalrücklage 2024
Aus den Unterlagen zitiert (12)
„Mit 9 Ja-Stimmen und 39 Nein-Stimmen ist der Antrag abgelehnt.“
„Frau StR Münch erläutert die Zielrichtung ihres Antrages“
„dem Rat bis spätestens zu den Haushaltsberatungen 2027/2028 eine belastbare Vergleichsuntersuchung vorzulegen.“
„4. Betreiber- oder Verpachtungsmodelle,“
„Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag aus den dort genannten Gründen abzulehnen.“
„Kulturauftrags handelt es sich planmäßig um ein "begünstigtes Dauerverlustgeschäft" im“
„Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von 1.375.112,25 €“
49 Millionen Euro für Investitionen wandern ins Jahr 2026
Offizieller Titel: Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2025 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung muss dem Rat mitteilen, wie viel nicht ausgegebenes Geld aus 2025 ins Jahr 2026 übertragen wird. Laut Mitteilung sind es rund 2,54 Mio. Euro im laufenden Haushalt (Vorjahr 2,43 Mio. Euro) und rund 49,15 Mio. Euro für Investitionen (Vorjahr 32,89 Mio. Euro). Als Grund nennt die Verwaltung vor allem, dass der Doppelhaushalt erst im Sommer 2025 in Kraft trat und begonnene Projekte deshalb nicht zeitnah umgesetzt werden konnten.
Was der Rat entschieden hat
Keine Entscheidung, es handelt sich um eine Mitteilung.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Keine Abstimmung. Laut Niederschrift wurden keine Nachfragen gestellt.
Wert laut Vorlage
Wofür
rd. 2,54 Mio. Euro
übertragene Mittel im laufenden (konsumtiven) Haushalt
rd. 49,15 Mio. Euro
übertragene Mittel für Investitionen
32,89 Mio. Euro
übertragene Investitionsmittel im Vorjahr
Aus den Unterlagen zitiert (4)
„Es werden keine Nachfragen gestellt.“
„in der konsumtiven Ergebnisrechnung Haushaltsmittel in Höhe von rd. 2,54 Mio. Euro (Vorjahr 2,43 Mio. Euro)“
„und in der investiven Finanzrechnung in Höhe von rd. 49,15 Mio. Euro (Vorjahr 32,89 Mio. Euro) in das Haushaltsjahr“
„Diverse begonnene Maßnahmen und Projekte konnten vor allem aufgrund des Inkrafttretens des Doppelhaushalts zum Sommer 2025 nicht zeitnah umgesetzt bzw. fertiggestellt werden.“
Mit dem sogenannten Bauturbo können Bauvorhaben von Bebauungsplänen abweichen, wenn die Stadt zustimmt. Bei kleineren Vorhaben mit nicht mehr als 15 Wohnungseinheiten entscheidet in Bergheim die Verwaltung und informiert darüber. Mitgeteilt wurde ein Fall: ein Antrag auf Bauvorbescheid für ein Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten in Glesch (Bebauungsplan „Ohndorfer Weg“), Zustimmung am 15.04.2026.
Was der Rat entschieden hat
Keine Entscheidung, es handelt sich um eine Mitteilung.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Keine Abstimmung. Laut Niederschrift wurden keine Nachfragen gestellt.
Wert laut Vorlage
Wofür
15
Höchstzahl an Wohnungseinheiten, bis zu der die Verwaltung entscheidet
4
Wohneinheiten im mitgeteilten Fall in Glesch
Aus den Unterlagen zitiert (5)
„Es werden keine Nachfragen gestellt.“
„bei denen nicht mehr als 15 Wohnungseinheiten errichtet werden,“
TOP 24.1.1Information: Anfrage schriftlich beantwortet
Anfrage: Eigene Grundschule im Bergheimer Dorf laut Verwaltung derzeit nicht zulässig
Offizieller Titel: Schriftliche Anfragen der Stadträtin Bettina Federlein vom 22.04.2026 zur Bewertung von Raumgrößen in Bestandsgebäuden sowie zukünftige Nutzung der Remigiusschule, zur schulorganisatorischen Bewertung eines Grundschulstandortes im Bergheimer Dorf und zur Nutzung des ehemaligen Polizeigebäudes · Schriftliche Anfrage
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Ratsmitglied Federlein (AfD) fragte unter anderem, warum im Polizeigebäude kleinere Klassenräume reichen als bei der Prüfung eines Grundschulstandorts im Bergheimer Dorf. Laut Antwort ist für Grundschulen ein Standard von 72 m² pro Klassenraum anzustreben. Für das Provisorium der Oberstufe des Erftgymnasiums gelten die vorhandenen 55 m² bis 65 m² als ausreichend. Eine eigene Grundschule im Bergheimer Dorf ist laut Verwaltung derzeit rechtlich nicht zulässig, weil die Schülerprognosen keinen dauerhaften zweizügigen Bedarf ergeben. Einen Teilstandort als eigenständige Schule weiterzuführen, ist laut Antwort ebenfalls nicht zulässig.
Was der Rat entschieden hat
Keine Entscheidung. Die Verwaltung hat die Anfrage schriftlich beantwortet.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Keine Abstimmung. Laut Niederschrift wurden keine Nachfragen gestellt.
Wert laut Vorlage
Wofür
72 m²
anzustrebende Größe eines Klassenraums
55 m² bis 65 m²
Raumgrößen im Polizeigebäude
Aus den Unterlagen zitiert (8)
„Es werden keine Nachfragen gestellt.“
„sind die vorhandenen Raumgrößen (55 m² bis 65 m²) in diesem Kontext als ausreichend“
„Aufgrund der vergleichbaren Schülerzahlen in der Sekundarstufe I ist jedoch auch hier ein Standard von 72 m² anzustreben.“
„Die Schülerprognosen weisen jedoch für die Neubaugebiete im Bergheimer Dorf keine Schülerzahlen aus, die“
„Da die prognostischen Anforderungen für einen Grundschulstandort Bergheimer Dorf aktuell nicht erfüllt sind, ist die Errichtung eines eigenständigen Standortes zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich nicht zulässig.“
„Zudem ist es rechtlich nicht zulässig, einen Teilstandort als eigenständige Schule weiterzuführen.“
„wird eine gemeinsame Nutzung der anderen Räume, wie der Mensa und der Außenflächen, ausgeschlossen.“
„Für alle zukünftigen Grundschulanbauten und -neubauten ist hierbei ein Standard von 72 m² pro Klassenraum anzustreben.“
TOP 24.1.2Information: Anfrage schriftlich beantwortet
Anfrage zur Vereinbarung mit den Stadtwerken Erft
Offizieller Titel: Schriftliche Anfrage der Stadträtin Anke Münch vom 24.04.2026 – Mitteilung über die Vereinbarung mit der Stadtwerke Erft GmbH (SWE) · Schriftliche Anfrage
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Ratsmitglied Münch (AfD) fragte nach zwei Rechtsgutachten zur Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Erft GmbH und nach eingeplanten rund 290.000 €. Laut Antwort vertritt das zweite Gutachten die gleiche Rechtsauffassung wie das erste und eröffnet zusätzlich die Möglichkeit, das Nahwärmenetz zu pachten statt zu kaufen. Die rund 290.000 € für ein Darlehen werden laut Verwaltung nicht mehr gebraucht und stehen wieder für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung. Die Stadt ist laut Antwort nicht verpflichtet, ausschließlich über die Stadtwerke Erft einzukaufen.
Was der Rat entschieden hat
Keine Entscheidung. Die Verwaltung hat die Anfrage schriftlich beantwortet.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Keine Abstimmung. Laut Niederschrift kündigte Ratsmitglied Münch eine schriftliche Nachfrage an.
Wert laut Vorlage
Wofür
rund 290.000 €
ursprünglich für ein Darlehen vorgesehene Mittel
Aus den Unterlagen zitiert (6)
„Frau StR Münch kündigt eine schriftliche Nachfrage an.“
„Die rechtliche Einschätzung im zweiten Gutachten vertritt eine gleichlautende Rechtsauffassung zum ersten Gut-“
„Ergänzend eröffnet das Ergebnis des zweiten Gutachtens eine weitere Handlungsoption, nämlich zusätzlich die Anpachtung anstelle des Erwerbs des Nahwärmeverbundnetzes.“
„Die nach dem ersten Gutachten benötigten Mittel für das Darlehen in Höhe von rund 290.000 €“
„Da diese Verwendung nun nicht mehr erforderlich ist, stehen die Mittel wieder uneingeschränkt“
„Es besteht keine Verpflichtung, Beschaffungen ausschließlich über die Stadtwerke Erft GmbH tätigen zu lassen.“
TOP 24.1.3Information: Anfrage schriftlich beantwortet
Anfrage zu Rückstellungen im Jahresabschluss 2025
Offizieller Titel: Schriftliche Anfrage der Stadträtin Anke Münch vom 25.04.2026 – Bekanntgabe der vom Stadtkämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.01.2026 bis 31.03.2026 und Überschreitungen im Rahmen der Jahresrechnung 2025 · Schriftliche Anfrage
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Ratsmitglied Münch (AfD) fragte nach den 2025 neu gebildeten Rückstellungen, unter anderem für Prozesskosten. Laut Antwort steht der Rückstellungsspiegel im Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (TOP 8). Für die angefragten Prozesskosten wurde keine Rückstellung, sondern eine Verbindlichkeit gebucht, weil Höhe und Zeitpunkt feststanden.
Was der Rat entschieden hat
Keine Entscheidung. Die Verwaltung hat die Anfrage schriftlich beantwortet.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Keine Abstimmung. Laut Niederschrift wurden keine Nachfragen gestellt.
Aus den Unterlagen zitiert (4)
„Es werden keine Nachfragen gestellt.“
„Ein Rückstellungsspiegel zum 31.12.2025 ist der Vorlage 347/2026“
„Zu der angefragten Prozesskosten-Rückstellung in der Vorlage erfolgte die Einstellung einer Verbindlichkeit zum 31.12.2025“
TOP 24.1.4Information: Anfrage schriftlich beantwortet
Anfrage zur Personalentwicklung in der Stadtverwaltung
Offizieller Titel: schriftliche Anfrage der Stadträtin Anke Münch vom 29.05.2026 zur Vorlage Nr. 235/2026 "Personalentwicklung bei der Kreisstadt Bergheim" · Schriftliche Anfrage
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Ratsmitglied Münch (AfD) fragte nach Anlass und Ergebnissen der Führungskräfte- und Organisationsentwicklung in der Verwaltung. Laut Antwort gab es zum 01.01.2023 neue Strukturen, gleichzeitig haben mehrere Führungskräfte die Verwaltung verlassen. Die Mitarbeitendenbefragung 2023 habe Verbesserungspotenzial bei Zusammenarbeit, Führungskultur und interner Kommunikation gezeigt. Auffällige Problembereiche seien nicht festgestellt worden. Für eine Bewertung anhand von Kennzahlen sei ein längerer Beobachtungszeitraum nötig. Erste positive Entwicklungen seien bereits festzustellen. Die Fragen 3.1 bis 3.3 sollten laut Antwort im nichtöffentlichen Teil über eine eigene Vorlage beantwortet werden.
Was der Rat entschieden hat
Keine Entscheidung. Die Verwaltung hat die Anfrage schriftlich beantwortet.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Keine Abstimmung. Laut Niederschrift kündigte Ratsmitglied Münch eine Nachfrage im nichtöffentlichen Teil an.
Aus den Unterlagen zitiert (8)
„Frau StR Münch kündigt ihre Nachfrage unter Pkt. 4.1.1 der nichtöffentlichen Sitzung an.“
„Mit der Organisationsverfügung zum 01.01.2023 wurden umfassend neue Strukturen geschaffen,“
„Zeitgleich haben uns in diesem Zeitraum mehrere Führungskräfte verlassen,“
„interne Analysen aus der Mitarbeitendenbefragung 2023 gezeigt, dass Potenziale zur Verbesserung der Zusammenarbeit,“
„Auffällige Problembereiche im ursprünglichen Sinn wurden nicht identifiziert.“
„Eine valide, belastbare und differenzierte Bewertung anhand von Kennzahlen setzt jedoch einen längeren“
„Die Fragen 3.1- 3.3 werden im nicht-öffentlichen Teil über eine separate Vorlage“
„Gleichwohl können bereits erste positive Entwicklungen, wie z. B. eine stärkere Sensibilisierung für die Belange der Mitarbeitenden, festgestellt“
TOP 24.1.5Information: Anfrage schriftlich beantwortet
Anfrage zum Agri-Solarpark Fischbachhöhe
Offizieller Titel: Schriftliche Anfrage des Stadtrates Wolfgang Linke vom 26.04.2026 – Bebauungsplan Nr. 319/Qu "Solarpark Fischbachhöhe" · Schriftliche Anfrage
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Ratsmitglied Linke (AfD) fragte nach der Technik des geplanten Agri-Photovoltaik-Parks auf der Fischbachhöhe, nach Blendwirkung und nach der landwirtschaftlichen Nutzung. Laut Antwort werden die Module der Sonne nachgeführt (Tracker-Anlage). Die Reihen sollen 14 Meter auseinanderliegen, damit landwirtschaftliche Maschinen dazwischen fahren können. Die Achsenhöhe soll über 2,10 m liegen. Eine Bewirtschaftungsvereinbarung wird derzeit verhandelt. Die Blendwirkung neuerer Module ist laut Verwaltung sehr gering.
Was der Rat entschieden hat
Keine Entscheidung. Die Verwaltung hat die Anfrage schriftlich beantwortet.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Keine Abstimmung. Laut Niederschrift wurden keine Nachfragen gestellt.
Wert laut Vorlage
Wofür
14 Meter
geplanter Abstand der Modulreihen
über 2,10 m
vorgesehene Achsenhöhe
Aus den Unterlagen zitiert (6)
„Nachfragen werden nicht gestellt.“
„Die Agri-PV-Anlage wird als Tracker-Anlage umgesetzt,“
„In Absprache mit dem Bewirtschafter werden die Reihenabstände 14 Meter betragen,“
„ist eine Achsenhöhe von über 2,10 m für die Anlage vorgesehen.“
„Derzeit wird eine Bewirtschaftungsvereinbarung verhandelt.“
„Die Blendwirkung der Module ist bei Modulen neuerer Bauart ohnehin sehr gering,“
TOP 24.1.6Information: Anfrage schriftlich beantwortet
Anfrage zu einem externen Rechtsgutachten
Offizieller Titel: Schriftliche Anfrage des Stadtrats Wolfgang Linke vom 25.06.2026 – Externes Rechtsgutachten zum Antrag „Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ sowie Information des Rates · Schriftliche Anfrage
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Ratsmitglied Linke (AfD) fragte nach einem externen Rechtsgutachten, das die Stadt im Zusammenhang mit dem Antrag „Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ beauftragt hatte. Laut Antwort wurde es am 29.08.2025 beauftragt. Rat und zuständiger Ausschuss wurden darüber nicht offiziell informiert. Das Gutachten bestätige die Auffassung der Verwaltung, dass kein Handlungsbedarf besteht. Den Ratsmitgliedern will die Verwaltung es nicht zur Verfügung stellen. Zu den Kosten verweist die Antwort auf eine Vorlage im nichtöffentlichen Teil.
Was der Rat entschieden hat
Keine Entscheidung. Die Verwaltung hat die Anfrage schriftlich beantwortet.
Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem
Keine Abstimmung. Laut Niederschrift wurden keine Nachfragen gestellt.
Wert laut Vorlage
Wofür
29.08.2025
Beauftragung des Gutachtens
Den beauftragten Gutachter nennen wir nicht namentlich.
Aus den Unterlagen zitiert (6)
„Es werden keine Nachfragen gestellt.“
„Das Gutachten wurde am 29.08.2025 beauftragt.“
„die Beauftragung beziehungsweise die Existenz dieses externen Rechtsgutachtens offiziell informiert?“
„Ja. Die Auffassung der Verwaltung, dass kein Handlungsbedarf besteht, wurde bestätigt.“
„Nein. Aus dem Gutachten ergibt sich kein weiterer Handlungsbedarf.“
„Zu den Kosten siehe Vorlage im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung.“
TOP I.Öffentliche Sitzung. Überschrift für die TOPs 1 bis 24. Die TOP-Nummern ab 17 weichen von der Einladung ab, weil der bisherige TOP 17 abgesetzt wurde.
TOP TagesordnungAbgesetzter Punkt: Gestaltungssatzung „An der Kapelle -3“ (Ahe). Laut 1. Nachtrag vom 06.07.2026 hat der Bürgermeister den bisherigen TOP 17 (Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Bebauungsplan Nr. 218.3/Ahe „An der Kapelle -3“) von der Tagesordnung genommen, weil noch Unterlagen ausstanden.
TOP 1Einwohnerfragestunde gem. § 17 der Geschäftsordnung des Rates. In der Tagesordnung der Niederschrift mit „n.b.“ gekennzeichnet. Einen Bericht dazu enthält die Niederschrift nicht.
TOP 2Beschlusskontrolle. Drucksache 313/2026. Laut Niederschrift wurden keine Nachfragen gestellt. Die Liste nennt den Prüfauftrag zur Bezahlkarte vom 09.02.2026, der mit TOP 4 umgesetzt wird.
TOP 23Mitteilungen. Überschrift für die TOPs 23.1 und 23.2.
TOP 24Anfragen. Überschrift für die TOPs 24.1 und 24.2.
TOP 24.1schriftliche Anfragen gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates. Überschrift für die TOPs 24.1.1 bis 24.1.6.
TOP 24.2mündliche Anfragen gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates. Ratsmitglied Hülsewig (CDU) fragte, ob der Rat den beteiligten Mitarbeitenden und Sicherheitskräften für die Veranstaltungen „Summer in the City“ und „Bergheim aktiv“ danken könne. Der Bürgermeister will überlegen, in welcher Form er den Dank weitergibt.
TOP II.Nichtöffentliche Sitzung. nichtöffentlich
TOP 1 (nö)Beschlusskontrolle. nichtöffentlich
TOP 2 (nö)Übernahme einer Ausfallbürgschaft. nichtöffentlich
TOP 3 (nö)Mitteilungen. nichtöffentlich
TOP 4 (nö)Anfragen. nichtöffentlich
TOP 4.1 (nö)schriftliche Anfragen gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates. nichtöffentlich
TOP 4.1.1 (nö)schriftliche Anfrage der Stadträtin Anke Münch vom 29.05.2026 zur Vorlage Nr. 235/2026 "Personalentwicklung bei der Kreisstadt Bergheim". nichtöffentlich
TOP 4.1.11 (nö)Schriftliche Anfrage des Stadtrats Wolfgang Linke vom 25.06.2026 – Externes Rechtsgutachten zum Antrag „Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ sowie Information des Rates. nichtöffentlich
TOP 4.2 (nö)mündliche Anfragen gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates. nichtöffentlich
Grundlage sind die öffentliche Niederschrift, die Einladung mit zwei Nachträgen und die Sitzungsvorlagen aus dem Ratsinformationssystem. Zur Einladung mit Tagesordnung (PDF).